Zulassung, Immatrikulation und Beratung |

Wer an der Universität Bern studieren möchte, muss sich bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung fristgerecht anmelden. Wo nichts anderes vermerkt ist, gelten dieselben Immatrikulationsregelungen wie für Bewerbende mit schweizerischem Vorbildungs- oder Studienausweis.
| • | Anmeldung |
| • | Zulassungsgrundsätze |
| • | Einzureichende Unterlagen » Bachelorstudiengänge » Masterstudiengänge |
| • | Sprachliche Anforderungen - Zulassung Bachelorstudium: Es werden sehr gute Deutschkenntnisse verlangt. - Zulassung Masterstudium: Bewerberinnen und Bewerber sind vom Deutschtest befreit, müssen jedoch je nach Studiengang sehr gute englische Sprachkenntisse besitzen; siehe dazu die Angaben auf den Checklisten der einzureichenden Dokumente. |
| • | Aufnahmeprüfung in Zürich falls in der Länderliste der aktuellen Zulassungsbedingungen unter Punkt 4.7 verlangt; wird nur für den Eintritt auf Bachelorstufe verlangt Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten universitären Studienabschluss (Mindeststudiendauer: 3 Jahre) müssen die Aufnahmeprüfung in Zürich nicht ablegen! |
| • | Wegen Platzknappheit in den Fächern Human-, Zahn- und Veterinärmedizin erscheint eine Bewerbung in diesen Fächern für ausländische Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis wenig aussichtsreich. » |
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